Da jede Leistungserklärung eindeutig identifizierbar sein muss, weist die DOPCAP jedem Hersteller einen 5‐stelligen UMC (Unique Manufacturer Code = eindeutiger Herstellercode) zu, der dem Abrufcode vorangestellt wird. Im Regelfall ist die Nummer der Leistungserklärung gleichzeitig der Abrufcode. Die zusätzliche Verknüp­fung der Leistungserklärung mit einer ggf. vorhandenen globalen Artikelnummer (GTIN; früher: EAN) ist mög­lich.

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